top of page
AutorenbildChristian Dannhauer

Neues Jahr - neue Regeln?!

Kaum ein Jahresanfang vergeht ohne neue Regeln oder zumindest neue Bußgelder und Strafen im Straßenverkehr. In diesem Jahr fallen die Anpassungen bislang allerdings überschaubar aus. Der Grund dafür ist, dass über die Anpassung der zuvor ungültigen Änderungen der Straßenverkehrsordnung weiter debattiert wird. Es ist jedoch davon auszugehen, dass in den kommenden Monaten noch ein Kompromiss gefunden wird.

Einige der seit Jahresbeginn geltenden neuen Regeln sollen in den nächsten Zeilen aber schon einmal beleuchtet werden.


1.

§201a StGB welcher auch fotografierende Schaulustige nach Unfällen bestrafen soll, wurde ausgeweitet. So umfasst der Paragraph seit dem Beginn des neuen Jahres nunmehr auch verletzte Persönlichkeitsrechte und Bildaufnahmen Verstorbener. Dabei reicht bereits das Herstellen der Aufnahme aus.

Daneben kann das „Gaffen“ je nach Situation auch weiterhin als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.


Wichtig: Melden Sie sich möglichst frühzeitig bei einem Experten, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat vorgeworfen wird. Am besten erfolgt dies bereits mit Zugang eines Anhörungsbogens, um die Weichen frühestmöglich zu stellen. Die Kanzlei Dannhauer berät und vertritt Sie deutschlandweit in Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechtsverfahren jeder Art.

Telefon: 040 52477983 • cd@kanzlei-dannhauer.de


2.

Aufgrund weiterer Klimaschutzbestimmungen steigen die Benzinpreise. Um dem Rechnung zu tragen wurde parallel dazu die „Pendlerpauschale“ (um 5 Cent) auf nunmehr 0,35 € pro Kilometer angehoben.


3.

Weitere neue Regelungen betreffen u.a. höhere Kfz-Steuern für Fahrzeuge mit hohem CO₂-Ausstoß, Ansprüche auf private Ladestationen für Elektroautos, die Pflicht von digitalem Radio bei Neuwagen (mit serienmäßigem Radio) und einer Registrierungspflicht für Betreiber bestimmter Drohnen (auch bei rein privater Nutzung auf dem eigenen Grundstück). Zudem gibt es seit diesem Jahr grundsätzlich keine Erstzulassung mehr für Fahrzeuge mit Euro-4-Typgenehmigung.

Bei möglichen Fragen hierzu stehen wir selbstverständlich ebenfalls zur Verfügung.


4.

Doch nicht nur in Deutschland gibt es zum neuen Jahr neue Regeln. So lohnt oftmals auch ein Blick auf andere europäische Länder. Wenngleich aufgrund der Pandemie Reisen deutlich weniger geworden sind, so erhoffen wir uns doch alle möglichst bald wieder mehr Normalität. Ein Bußgeld beim ersten Urlaub nach der Pandemie kann einem da die Urlaubsfreude etwas trüben.


Spanien:

Mit Beginn des neuen Jahres dürfen die Kommunen weitere Tempolimits einführen, welche ab Mitte des Jahres dann landesweit gelten sollen. So gilt dann auf Straßen mit nur einer Fahrspur in beide Fahrtrichtungen und Gehwegen deren Fahrbahnoberfläche sich in der Höhe nicht von der Straße unterscheidet ein Tempolimit von 20 km/h. Bei allen anderen Fahrbahnen mit je einer Fahrspur in jede Richtung sind es maximal 30 km/h.


Frankreich:

Zum November 2021 gibt es eine generelle Winterreifenpflicht für bestimmte noch festzulegende Bergregionen.



Kontaktieren Sie uns gerne bei Fragen zum Verkehrsrecht im Ausland. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei Bußgeldern oder Unfällen in anderen Ländern. Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung können wir Ihnen die Besonderheiten bspw. bei der Unfallabwicklung erläutern und Sie auch in diesen Fällen bestmöglich unterstützen.


Vielen Dank,


Ihr Christian Dannhauer

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

23 Ansichten0 Kommentare

Comentarios


bg Willkommen.png

Blog

Logo Platzhalter.png
bottom of page