Unfallflucht: Zettel hinterlassen reicht nicht
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt und schon ist es passiert. Beim Ein- oder Ausparken touchieren Sie ein anderes Auto und verursachen einen Kratzer. Viele Autofahrer greifen in dieser Situation zum Stift, notieren ihre Telefonnummer auf einen Zettel und klemmen diesen unter den Scheibenwischer. Die Annahme, damit sei der Pflicht Genüge getan, ist weit verbreitet, doch zugleich ein schwerwiegender Irrtum. Wer so handelt, riskiert eine Anzeige wegen Unfallflucht mit teilweise empfindlichen Strafen. In diesem Beitrag informiert Rechtsanwalt Christian Dannhauer, Fachanwalt für Verkehrsrecht, über die gesetzlichen Grundlagen bei Unfallflucht, die Gründe, warum ein Zettel hinter dem Scheibenwischer nicht ausreicht und das richtige Verhalten im Ernstfall. Reicht ein